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Neues Gesetz zum Schutz von Journalisten


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#1
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Journalisten sind künftig besser vor dem Zugriff der Justiz geschützt. Sie können bei Veröffentlichung von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden. Dieses Material kann nur noch beschlagnahmt werden, wenn der betroffene Journalist dringend als Mittäter verdächtig ist. Die Novelle geht auf das "Cicero"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, das eine Razzia bei der Zeitschrift "Cicero" im Jahr 2005 als grundgesetzwidrig beanstandete. Durchsuchungen und Beschlagnahmen sind danach immer dann verfassungswidrig, wenn sie allein dem Zweck dienen, die undichte Stelle in einer Behörde zu finden. Im konkreten Fall war aus einer "Verschlusssache" des Bundeskriminalamts zitiert worden.

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