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Linke will "Ehrfurcht vor Gott" aus NRW-Verfassung


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Rolf

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Linke will "Ehrfurcht vor Gott" aus NRW-Verfassung streichen





Passage verstoße gegen Glaubensfreiheit


Pünktlich zu Weihnachten kommt die NRW-Linke mit einem wenig gottesfürchtigen Vorstoß um die Ecke: Die Partei verlangt, die "Ehrfurcht vor Gott" aus der Landesverfassung zu streichen. Der Passus verstoße gegen die Glaubensfreiheit.

In Artikel 7 der NRW-Verfassung heißt es: "Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zu sozialem Handeln zu wecken, ist vornehmstens Ziel der Erziehung". Dieser Passus ist Stein des Anstoßes für die Linken. Die "Ehrfurcht vor Gott" sei als Erziehungsziel aus der Landesverfassung zu streichen, verlangt Gunhild Böth von der Linksfraktion im Düsseldorfer Landtag.

Damit werde allen Menschen eine Vorstellung von einem monotheistischen Gott übergestülpt, kritisierte Böth. Die Passage verstoße auch gegen die negative Religionsfreiheit - also die Freiheit, nicht zu glauben.

Antrag stößt auf Ablehnung

Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) wies den Vorstoß zurück und sagte, eine Verfassungsänderung in diesem Punkt wäre schädlich. "Ehrfurcht vor Gott" zwinge niemanden zum Glauben. Schon bei Entstehung der Verfassung sei klar gewesen, das es auch darum gehe, den Glauben anderer zu achten. Niemand werde ausgeschlossen, egal, ob etwa freikirchlich, alevitisch, jüdisch, islamisch oder konfessionslos. Die Passage bedeute auch keine "schulische Mission".


Redner von SPD, Grünen, CDU und FDP sprachen sich ebenfalls geschlossen gegen den Linken-Antrag aus, der in die zuständigen Ausschüsse verwiesen wurde. Der SPD-Abgeordnete Wolfram Kuschke stellte klar: "Gott bleibt in der nordrhein-westfälischen Verfassung."



Mit Material von dpa
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