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Gemeinde wechseln wegen Homosexualität des Pfarrers?


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Eine Antwort in diesem Thema

#1
Rolf

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Gemeinde wechseln wegen Homosexualität des Pfarrers?






Der Bischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Jochen Bohl: "Homosexualität ist in den reformatorischen Kirchen kein Ordinationshindernis."


Börln/Dresden (idea) – Die homosexuelle Orientierung ihres neuen Pfarrers sorgt für Unruhe in einer Kirchgemeinde bei Wurzen (Sachsen). Was war geschehen? Die Pfarrstelle der Gemeinde Börln-Meltewitz und Kühnitzsch war nach dem Tod des vorigen Pfarrers seit Anfang des Jahres vakant.

Die Vertretung hatte ein Kollege. Nun bekam die Gemeinde Anfang September einen neuen Pfarrer: Stephan Rost, der zuletzt ein Auslandsvikariat in Rom gemacht hatte. Einige Mitglieder der Gemeinde monieren nun, dass sie vor der Ordination von Rost und seiner Abordnung in ihre Gemeinde nicht über dessen Homosexualität informiert worden seien. „Wie kann es angehen, dass ein bekennend homosexuell lebender Mensch in ein geistliches Amt ordiniert wird, der wissentlich in einer Lebensweise verharrt, die in der Heiligen Schrift mit den Worten ‚Greuel’, ‚Verirrung’ und ‚Unzucht’ bezeichnet wird“, heißt es in einem Brief an den Bischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Jochen Bohl (Dresden). Einzelne Gemeindemitglieder spielen nun mit dem Gedanken, in eine andere Gemeinde zu wechseln.

Landesbischof stellt sich hinter den Pfarrer

Auf idea-Anfrage teilte Bohl mit, dass es seit jeher homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer in der sächsischen Landeskirche gebe: „Und generell ist die Homosexualität in den reformatorischen Kirchen kein Ordinationshindernis.“ Dementsprechend sei Pfarrer Rost „in Kenntnis seiner Prägung“ ordiniert und nach Börln-Meltewitz abgeordnet worden. Die Kirchenvorstände seien von Rost unmittelbar zu Beginn seines Dienstes über seine Homosexualität informiert worden. Da Rost, wie jeder Pfarrer in Sachsen, zunächst „zur Anstellung“ – also auf Probe – in der Gemeinde ist, würden die Kirchenvorstände nach drei Jahren vor der Frage stehen, ob sie mit ihm weiterhin und dann dauerhaft zusammenarbeiten wollen, so Bohl. „Ich bin sicher, dass Bruder Rost seinen Kirchgemeinden ein guter Seelsorger und Prediger des Evangeliums sein wird.“

Zusammenleben im Pfarrhaus bisher nicht möglich

Ein Zusammenleben homosexueller Partner im Pfarrhaus ist in der sächsischen Landeskirche bisher nicht möglich. Das könnte sich aber ändern. Denn ab 1. Januar soll das neue Pfarrdienstrecht der EKD in allen Landeskirchen im Bereich der EKD gelten. Der Paragraf 39 ermöglicht es den einzelnen Landeskirchen, das Pfarrhaus für homosexuelle Partnerschaften zu öffnen. Auch wenn im Gesetz nur von „familiärem Zusammenleben“ die Rede ist, wird in der Begründung ausdrücklich erläutert, dass der Begriff auch andere Lebensformen neben der Ehe von Mann und Frau einschließt. Bei ihrer Tagung im November wird sich die sächsische Landessynode mit dem Paragrafen auseinandersetzen.

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#2
Guest_Peter Wiem_*

Guest_Peter Wiem_*
  • Guests
Der Bischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Jochen Bohl: "Homosexualität ist in den reformatorischen Kirchen kein Ordinationshindernis."

Hier liegt schon die grundlegende Fehleinschätzung des gesamten Artikels vor!
Was für eine Ordinierung angeblich kein Hindernis darstellt, muss für eine Gemeinde deswegen nicht das Gelbe vom Ei sein.
Eine reformatorische Kirchenbehörde muss nicht "automatisch" biblisch korrekter denken und handeln können als eine Gemeinde.

Einige Mitglieder der Gemeinde monieren ...., dass sie vor der Ordination von Rost und seiner Abordnung in ihre Gemeinde nicht über dessen Homosexualität informiert worden seien. „Wie kann es angehen, dass ein bekennend homosexuell lebender Mensch in ein geistliches Amt ordiniert wird, der wissentlich in einer Lebensweise verharrt, die in der Heiligen Schrift mit den Worten ‚Greuel’, ‚Verirrung’ und ‚Unzucht’ bezeichnet wird“, heißt es in einem Brief an den Bischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Jochen Bohl (Dresden). Einzelne Gemeindemitglieder spielen nun mit dem Gedanken, in eine andere Gemeinde zu wechseln.

Vom Inhalt ihres Briefes und von der Vorgehensweise her gesehen hat sich die Gemeinde richtig verhalten.
Noch haben wir eine Bibel und nicht irgendeine Situationsethik als Handlungsmasstab, was geistliche Dinge angeht.

Auf idea-Anfrage teilte Bohl mit, dass es seit jeher homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer in der sächsischen Landeskirche gebe: „Und generell ist die Homosexualität in den reformatorischen Kirchen kein Ordinationshindernis.“

Warum?
Wie begründet die sächsische Landeskirche ihre Vorgehensweise?
Müssen wir ab sofort allesamt das erste Kapitel des Römerbriefes aus unseren Bibeln entfernen, weil es homosexuelle Geistliche gibt, die darin als Gottlose, Verleumder, Gottesverächter, Hochmütige usw. bezeichnet werden?

Dementsprechend sei Pfarrer Rost „in Kenntnis seiner Prägung“ ordiniert und nach Börln-Meltewitz abgeordnet worden. Die Kirchenvorstände seien von Rost unmittelbar zu Beginn seines Dienstes über seine Homosexualität informiert worden.

Die Gemeinde wurde also vor vollendete Tatsachen gestellt.
Das wirft ein bezeichnendes Licht auf die Praktiken der Landeskirche im Allgemeinen und der Wertschätzung ihrer Gemeinden im Besonderen.

Da Rost, wie jeder Pfarrer in Sachsen, zunächst „zur Anstellung“ – also auf Probe – in der Gemeinde ist, würden die Kirchenvorstände nach drei Jahren vor der Frage stehen, ob sie mit ihm weiterhin und dann dauerhaft zusammenarbeiten wollen, so Bohl. „Ich bin sicher, dass Bruder Rost seinen Kirchgemeinden ein guter Seelsorger und Prediger des Evangeliums sein wird.“

Also drei Jahre fortwährende Verunreinigung einer Gemeinde in Wort und Tat durch ihren Pastor - schöne Bescherung!
Wo nimmt Herr Bohl eigentlich seinen Optimismus her?
Ein Homosexueller kann kein guter Seelsorger und Prediger des Evangeliums sein - die Beglaubigung Jesu fehlt dazu vollständig!

Ein Zusammenleben homosexueller Partner im Pfarrhaus ist in der sächsischen Landeskirche bisher nicht möglich. Das könnte sich aber ändern. Denn ab 1. Januar soll das neue Pfarrdienstrecht der EKD in allen Landeskirchen im Bereich der EKD gelten. Der Paragraf 39 ermöglicht es den einzelnen Landeskirchen, das Pfarrhaus für homosexuelle Partnerschaften zu öffnen. Auch wenn im Gesetz nur von „familiärem Zusammenleben“ die Rede ist, wird in der Begründung ausdrücklich erläutert, dass der Begriff auch andere Lebensformen neben der Ehe von Mann und Frau einschließt. Bei ihrer Tagung im November wird sich die sächsische Landessynode mit dem Paragrafen auseinandersetzen.

Quod licet Bovi, non licet Jovi!
Hier wird mit zweierlei Mass gemessen!
Warum fragt man nicht bei den Gemeinden nach?
Um ihr Wohl soll es ja angeblich gehen mit diesen möglichen Verschlimmbesserungen!

Und, last not least, ein Blick in die Bibel oder ein Nachfragen bei Gott wäre auch eine Möglichkeit, um zu einer Lösung kommen zu können, die den Menschen dient und nicht nur dem Zeitgeist.
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