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Grüne fordern Entschädigungszahlungen für Homosexuelle


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2 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

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Volker Beck und die Grünen fordern Entschädigungszahlungen für Homosexuelle






Magnus-Hirschfeld-Stiftung soll Entschädigungszahlungen organisieren und Gelder aus der Staatskasse auszahlen

(MEDRUM) Volker Beck und die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben einen Beschlußantrag in den Bundestag eingebracht, in dem Entschädigungszahlungen aus der Staatskasse an Homosexuelle gefordert werden, die nach 1945 wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden.

Im Beschlußantrag (Drucksache 17/4042) fordern die Unterzeichner, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der die gesetzliche Rehabilitierung und Entschädigung der Menschen vorsieht, die nach 1945 in Deutschland aufgrund einer Strafbestimmung gegen homosexuelle Handlungen verurteilt wurden, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte als menschenrechtswidrig anzusehen ist. Homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen waren bis 1969 als "Unzucht zwischen Männern" strafbar. Ihre Strafbarkeit wurde im Rahmen der Großen Strafrechtsreform zusammen mit der Strafbarkeit von Ehebruch und Kuppelei abgeschafft. Die Entschädigung und Rehabilitation der ehemals etwa wegen Ehebruch und Kuppelei verurteilten Menschen wird im Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen nicht gefordert.

Nach Vorstellung der Grünen soll die Entschädigung mindestens den Umfang haben, wie sie im Gesetz für die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) für Schäden durch eine ungerechtfertigte strafgerichtliche Verurteilung vorgesehen ist.

Das StrEG legt fest, daß Entschädigungen aus der Staatskasse zu zahlen sind. Über den Umfang sagt das StrEG:
1.Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.
2.Entschädigung für Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von fünfundzwanzig Euro übersteigt.
3.Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.

Bündnis 90 / Die Grünen fordern in ihrem Beschlußantrag, daß die „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ mit der Organisation und Auszahlung der Entschädigung betraut werden soll. Für die Einrichtung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung hat die Bundesregierung im Einzelplan der Justiz-Ministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger Ende 2010 einen Betrag von 10 Millionen Euro im Bundeshaushalt verfügbar gemacht. Angaben, in welchem Umfang weitere Kosten für die Zahlung von Entschädigungsleistungen auf den Steuerzahler zukommen, werden im Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen nicht gemacht.

Falls der von den Grünen eingebrachte Gesetzesantrag erfolgreich ist, würden Homosexuelle privilegiert. Homosexuelle hätte Anspruch auf Entschädigung wegen einer Verurteilung aufgrund ehemals verbotener sexueller Handlungen, während Heterosexuellen keine Entschädigung wegen einer Verurteilung bestimmter, früher strafbarer sexueller Handlungen gewährt werden würde.

Zu den unterzeichnenden Abgeordneten gehören:

Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, Uwe Kekeritz, Maria Klein-Schmeink, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Monika Lazar, Agnes Malczak, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler. Für die Fraktion unterzeichnete Renate Künast und Jürgen Trittin.
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#2
Biblebelt

Biblebelt

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Jetzt bin ich mir absolut sicher.
Deutschland ist total durchgeknallt.
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#3
Biblebelt

Biblebelt

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PS:
Wenn die Gruenen anfangen nach entschaedigung zu fragen, dann frage ich die Gruenen wann sie anfangen den Volkswirtschaftlichen SAchaden den sie durch eine total durchgeknallte Zuwanderungspolitik angerichtet haben wieder gutmachen.
Wir reden hier von Millionen u8nd Abermilionen geschaedigten im neuen Deutschen Reich.
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