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Grundgesetz - Änderung des Artikel 2 Grundgesetz


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#1
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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  • 1758 Beiträge
Eine Petition an den Bundestag:


Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt zu ändern:

(2) Jeder hat das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und auf Sterben. Die Freiheit
der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes
eingegriffen werden.

Begründung:

Der Tod gehört immer noch zu unserem Leben. Das Werden und Vergehen ist ein natürlicher Kreislauf. Dies sollte auch in unserem Grundgesetz verankert werden.
Hintergrund meiner Petition ist, dass in Deutschland nicht mehr der Mensch selbst über seine Freiheit bestimmen darf, sondern dies tun zunehmend andere Personen.
Warum z.B. muss man Menschen nach einem Herzstillstand wiederbeleben? Dies wäre doch ein schöner Tod gewesen. Man weiss ja nicht, wie man dann einmal sterben muss.
Bei solchen Fällen kann man nur hoffen, dass man zu spät gefunden wird. Und dies ist nur ein Beispiel von vielen.
Bei uns hat man den Eindruck, dass man nicht mehr Sterben darf. Vielleicht würde sich durch die Hinzufügung "und auf Sterben" in Art. 2 Abs. 2 GG daran etwas ändern.


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